Für Versicherte privater Krankenkassen
Generell werden alle von uns erbrachten Leistungen gemäß der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) über unsere privatärztliche Verrechnungsstelle mit den Patienten direkt abgerechnet. Diese Kosten können dann bei den privaten Krankenkassen oder bei den entsprechenden Beihilfestellen zur Rückerstattung eingereicht werden. Die Höhe der Rückerstattungen richtet sich dann nach den jeweiligen Vertragsgrundlagen. (In der Regel werden alle Kosten zu 100% übernommen).